MOTIVIERT BIS AN DIE ÄUSSERSTE FASER.

KOMPLIZIERTE FRAGEN KLÄREN WIR EINFACH

MEHR ERREICHEN DANK VERNETZTEM DENKEN.

Expertentätigkeit

Im Rahmen der Expertentätigkeit erbringt die BERAG folgende Dienstleistungen

Die BERAG übt Pensionskassenexperten-Mandate nach Art. 52e BVG aus. Sowohl die BERAG wie auch alle bei der BERAG tätigen Pensionskassenexperten verfügen über die erforderliche Zulassung der Oberaufsicht BVG (OAK).

Integraler Betreuungsansatz

Struktur des Betreuungsteams – ein Mandatsleiter, viele Kompetenzen

Die BERAG verfolgt bei PK-Experten-Mandaten den firmenbezogenen Ansatz im Unterschied zum historischen, personenbezogenen Ansatz.

Analog zu den Revisionsgesellschaften sollen auch die PK-Expertenmandate an Gesellschaften vergeben werden. Nur eine solche Betrachtungsweise wird den Haftungsanforderungen an die Funktion des PK-Experten gerecht.

Ausserdem erfordert heute eine adäquate Beratung eines Stiftungsrates so viele Kompetenzen, dass diese zwingend durch ein Team abzudecken sind.Integraler Betreuungsansatz.png

Versicherungstechnisches Gutachten

Wir prüfen die Vorsorgeeinrichtung nach den gesetzlichen Bestimmungen von Art. 52e BVG. Immer sind eine Risikoanalyse des Bestandes, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie eine Analyse der laufenden Finanzierung enthalten. Wichtig sind uns verständliche Beurteilungen und ökonomisch sinnvolle Empfehlungen.

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Empfehlungen zu technischen Parametern

Die BERAG erarbeitet integrale Modelle von den durch sie zu beurteilenden Pensionskassen. Auf Basis dieser Modelle werden die aus Expertensicht möglichen Leistungsstrategien pro Pensionskasse abgeleitet. Aus diesen Leistungsstrategien leiten sich dann die Empfehlungen gemäss Art. 52e BVG für den technischen Zinssatz und die Umwandlungssätze ab.

Reglementsüberprüfungen 

und -bestätigungen

Die BERAG erstellt alle erforderlichen Reglemente für Pensionskassen. Dabei greifen wir auf ein eigenentwickeltes Set von Reglementsvorlagen zurück. Diese Vorlagen entsprechen dem neusten Stand der gesetzlichen Anforderungen sowie der Rechtssprechung.

Die BERAG prüft Reglemente auf deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen sowie auf deren Kompatibilität mit der aktuellen Rechtsprechung.

Die BERAG erstellt aufsichtsbehördlich geforderte Reglementsbestätigungen.

Haftungsfragen

Die BERAG übt seit 1973 Expertenmandate für Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nach Art. 52e BVG aus. Als etablierte Experten für berufliche Vorsorge sind wir uns den mit dieser Funktion einhergehenden Sorgfaltspflichten bewusst. Entsprechend führen wir die uns anvertrauten Expertenmandate mit höchster Sorgfalt und nach den aktuellsten Erkenntnissen aus. Als Mitglied der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten halten wir die entsprechenden Fachrichtlinien ein. Um unsere Kunden und unsere Firma zusätzlich zu schützen verfügen wir für die Ausübung unserer Tätigkeit über eine Berufshaftpflichtversicherung.

Honorarpolitik

Die BERAG bietet die Abrechnung der Expertentätigkeit sowohl im Aufwand als auch mit Pauschalpreisen an.

Je nach Aufgabenstellung können abweichende, mit dem Kunden vereinbarte Stundensätze angewendet werden. Alle Preisangaben verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Klar begrenzbare Arbeiten wie z.B. versicherungstechnische Gutachten, versicherungstechnische Kurzberichte, Reglementsbestätigungen offerieren wir zu Pauschalpreisen.

PK-Experte: CHF/Std. 300.–

Fachspezialist: CHF/Std. 250.–

Berater: CHF/Std. 200.–

Sekretariat: CHF/Std. 130.–

Mandatsvertrag

Übernehmen wir ein Expertenmandat nach Art. 52e BVG, so halten wir die zentralen Punkte in einem Mandatsvertrag zwischen der auftraggebenden Stiftung und der BERAG fest.

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