Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.00% auf 1.25% beschlossen. Die Grenzbeträge für die obligatorische Vorsorge bleiben per 1. Januar 2024 unverändert. Beim Sicherheitsfonds wurde der Beitragssatz der Zuschüsse infolge ungünstiger Altersstruktur per 1. Januar 2024 auf 0.13% (Vorjahr: 0.12%) der pro rata koordinierten Löhne nach BVG angepasst.
Am 24. August 2023 haben rund 250 Gäste im Werk 8 im Basler Gundeli-Quartier, unweit von der Büroräumlichkeiten der BERAG das 50. Jahre-Jubiläum gefeiert. Begleitet von einer unglaublichen Wetterdramaturgie...
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