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2. Säule in den Medien - für einmal nicht nur doof!

Die NZZ hat am 26.01.2023 einen Artikel veröffentlicht als Reaktion zum Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Diese fordert in ihrem neusten Bericht eine stärkere Sensibilisierung für die Verwaltungskosten der beruflichen Vorsorge.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen lehnt diese Forderung ab und führt aus, dass das Thema Verwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge angemessen thematisiert und erläutert wird.

Der sachkundige Leser realisiert

  1. in der AHV hat es wenig Geld (ca. CHF 50 Mrd.)
  2. in der zweiten Säule hat es sehr viel Geld (ca. CHF 1'100 Mrd.)
  3. Die Verwaltungskosten in der AHV betragen über 1% der Assets (CHF 550 Mio. auf CHF 50 Mrd.)
  4. Die Verwaltungskosten in der zweiten Säule betragen nur rund 0.6% der Assets (CHF 6.8 Mrd. auf CHF 1'100 Mrd.)

Ein Witz in dem Zusammenhang: Am deutschen Pensionskassen-Kongress 2008 in Berlin hat ein Vertreter der deutschen Rentenversicherung (entspricht in etwa unserer AHV) stolz erzählt, dass die deutsche Rentenversicherung in der Finanzkrise 2007 fast kein Geld verloren habe!! Diese Aussage war tatsächlich richtig. Der Grund für dieses "gute" Ergebnis hat aber darin gelegen, dass die deutsche Rentenversicherung bis auf ein paar müde Euros gar kein Vermögen besitzt. Mit den Beiträgen, die am Montag von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern eingezahlt werden, können am Dienstag grad mal die laufenden Rentenverpflichtungen bezahlt werden :-)

Fazit: wer keine Assets besitzt kann auch keine verlieren! Ob das nun die Besitzlosigkeit attraktiver macht, muss jeder selbst entscheiden.

Fakten sind:

  1. Die zweite Säule ist viel stabiler und gerechter organisiert und finanziert als die AHV
  2. Die Umverteilung in der zweiten Säule von jung zu alt muss aber noch weiter reduziert werden
  3. Es gibt in der zweiten Säule, speziell bei den Vermögensverwaltungskosten, noch einiges an Sparpotenzial
  4. Entscheidend für eine gute Altersvorsorge aus der zweiten Säule sind nicht die Verwaltungskosten, sondern die Anlagerenditen und daraus abgeleitet die Verzinsung der Altersguthaben!

Ein kleines Zahlenbeispiel.

Eine 50-jährige Arbeitnehmerin habe einen AHV-Lohn von 90'000.- und in der PK ein Altersguthaben von CHF 300'000.-. Die gesamten, jährlichen Verwaltungskosten gemäss Bericht der EFK betragen angeblich ca. 0.6% des Vermögens. Das entspricht CHF 1'800.- (ACHTUNG: davon sind rund CHF 1'500.- für die Vermögensverwaltung!!). Wenn diese Arbeitnehmerin in einer schlechten PK versichert ist, dann hat sie in den letzten Jahren jeweils nur 1% Zins auf ihrem Guthaben erhalten. Das entspricht aber immer noch CHF 3'000.- pro Jahr. Wenn diese Arbeitnehmerin in einer guten PK versichert ist, dann hat sie in den vergangenen Jahren in Durchschnitt etwa 3% Zins auf ihrem Guthaben erhalten. Das entspricht CHF 9'000.- pro Jahr. Wenn diese Arbeitnehmerin zudem in einer effizient organisierten PK versichert ist, dann haben die Verwaltungskosten nicht CHF 1'800.- pro Jahr betragen, sondern eher CHF 1'200.-.

Dieses einfache Beispiel zeigt, die Musik spielt eben nicht bei den Kosten, sondern bei den Anlagen!!!


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