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Anpassung der AHV per 1.1.2023

An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die AHV/IV Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2.5% zu erhöhen. Die maximale AHV/IV Rente steigt somit von CHF 28'680 auf CHF 29'400 an. Eine Teuerungsanpassung der gesetzlichen BVG Risikorenten wurde noch nicht beschlossen.

Die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge verändern sich wie folgt:

Grenzbeträge

2022

2023

AHV/IV Rente

28'680

29'400

Eintrittsschwelle

21'510

22'050

Koordinationsabzug

25'095

25'725

minimaler versicherter Lohn BVG

3'585

3'675

maximaler versicherter Lohn BVG

60'945

62'475

maximal versicherbarer Lohn

860'400

882'000

Das BSV hat zudem noch folgenden Nachtrag der Medienmitteilung angefügt:

In den Eidgenössischen Räten sind drei Motionen pendent, welche eine volle Teuerungsanpassung der Renten von AHV und IV sowie der Ergänzungs- und der Überbrückungsleistungen verlangen. Zudem sehen die Motionen eine Senkung der Teuerungsschwelle für eine jährliche Rentenanpassung vor. Die zuständigen Kommissionen der beiden Kammern müssen die Motionen noch beraten. Falls die Motionen in der Wintersession verabschiedet werden, könnten die notwendigen Gesetzesanpassungen für die zusätzliche Erhöhung der erwähnten Leistungen im Dringlichkeitsverfahren voraussichtlich in der Frühjahrssession 2023 vollzogen und die Leistungen rückwirkend auf den 1. Januar 2023 nachbezahlt werden.

Medienmitteilung


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