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Das Problem ist nicht das Entschädigungsmodell!

Erneut befasst sich die Politik und kopflos folgend auch die Medien mit einem objektiv betrachtet absoluten Nebenkriegsschauplatz der beruflichen Vorsorge, den Broker-Courtagen! Branchenkenner wissen – das Problem ist nicht das Entschädigungsmodell, sondern a) die nach wie vor mangelnde Transparenz und Offenlegung der Courtagen und b) die Tatsache, dass die Arbeitnehmer die Courtagen über ihre Beiträge mitfinanzieren, bei der Mandatierung der Broker in der Regel aber nicht mitreden können. D.h. der Broker vertritt in erster Linie die Interessen des Arbeitgebers und nicht im gleichen Umfang die Interessen der Arbeitnehmer.

ABER Broker haben eine wichtige Funktion im Markt. Ohne die unabhängigen Broker wäre das Prämienniveau im Schweizer Versicherungsmarkt viel höher und  die verschiedenen Anbieter würden wieder ihren eigenen Aussendienst aufbauen (der arbeitet auch nicht gratis!). Die Firmen würden wieder Besuch von den verschiedenen Aussendienstvertretern erhalten und müssten sich selber um das «beste» Angebot bemühen. Dazu sind die meisten Firmen, speziell die vielen kleinen Unternehmen in der Schweiz nicht in der Lage.

Weiter weiss der Branchenkundige, dass in allen grösseren Unternehmen die Leistungsabrechnung von Brokern bereits heute nach Stundenaufwand erfolgt. Für kleine Betriebe würde eine Umstellung auf das Honorarmodell bedeuten, dass im Bedarfsfall hohe Aufwände entstehen können, welche viele Kleinunternehmen nicht tragen wollen oder können. So würden diese dann nicht die Dienstleistungen eines Spezialisten in Anspruch nehmen … mit den entsprechend nachteiligen Folgen für sie und ihre Mitarbeiter. Schliesslich sind die Kosten für den Leistungsdienst einer Versicherung auch in die Versicherungsprämie eingerechnet und müssen nicht im Schadenfall nach Aufwand berappt werden. Das ist gerade Teil des Versicherungsgedanken!

Einfache Lösung

Wenn es den Akteuren wirklich um die Sache ginge, dann würden sie rasch zur offensichtlichen Lösung kommen, nämlich:

  1. BVG-Brokermandate müssen als separate Mandatsverträge ausgefertigt werden. Pauschalmandate, welche alle Versicherungen eines Unternehmens abdecken werden verboten.
  2. BVG-Brokermandate müssen von den Arbeitnehmervertretern der Vorsorgekommission oder einer anderen, legitimierten Arbeitnehmervertretung mitunterzeichnet werden.
  3. Die Vorsorgeeinrichtungen werden gesetzlich verpflichtet, allfällig ausgerichtete Courtagen im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an ihre Anschlüsse direkt (nicht via Broker!), d.h. an die von den angeschlossenen Betrieben bezeichneten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zu schicken. Dies bedeutet im Zeitalter der Digitalisierung und der elektronischen Korrespondenz keinen nennenswerten Mehraufwand für die Kassen.

Fazit: Man soll das Kind nicht mit dem Bad ausschütten. Die Courtage ist vor allem für alle kleineren Unternehmen – und die Schweiz ist ein KMU-Land – eine sehr sinnvolle Lösung.


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