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Der Mindestzinssatz bleibt auch im nächsten Jahr bei 1%

Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 6. November 2019 den Mindestzinssatz auch im Jahr 2020 bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

 

Seit 2017 ist der Mindestzinssatz damit nicht mehr weiter gesunken. Er entwickelte sich seit dem Inkrafttreten des BVG wie folgt:

Jahr

Mindestzinssatz

1985 – 2002

4.00%

2003

3.25%

2004

2.25%

2005 – 2007

2.50%

2008

2.75%

2009 – 2011

2.00%

2012 – 2013

1.50%

2014 – 2015

1.75%

2016

1.25%

2017 – 2020

1.00%


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