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Die BVG Grenzbeträge bleiben 2020 unverändert

Im Jahr 2020 bleiben die obligatorischen Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge unverändert. Es sind dies: 

BVG Lohndefinition

Beträge in CHF

Mindestjahreslohn

21‘330

Maximal anrechenbarer Jahreslohn

85‘320

Koordinationsabzug

24‘885

Minimal versicherter Jahreslohn

3‘555

Maximal versicherter Jahreslohn

60‘435

 

Eine historische Übersicht der BVG Grenzbeträge seit ihrer Einführung im Jahr 1985 finden sie hier.


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