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« zur ÜbersichtDie BVG Grenzbeträge bleiben 2020 unverändert
Im Jahr 2020 bleiben die obligatorischen Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge unverändert. Es sind dies:
BVG Lohndefinition |
Beträge in CHF |
Mindestjahreslohn |
21‘330 |
Maximal anrechenbarer Jahreslohn |
85‘320 |
Koordinationsabzug |
24‘885 |
Minimal versicherter Jahreslohn |
3‘555 |
Maximal versicherter Jahreslohn |
60‘435 |
Eine historische Übersicht der BVG Grenzbeträge seit ihrer Einführung im Jahr 1985 finden sie hier.
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