MOTIVIERT BIS AN DIE ÄUSSERSTE FASER.

KOMPLIZIERTE FRAGEN KLÄREN WIR EINFACH

MEHR ERREICHEN DANK VERNETZTEM DENKEN.

Aktuelles

« zur Übersicht

Grenzbeträge 2024

Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.00% auf 1.25% beschlossen. Die Grenzbeträge für die obligatorische Vorsorge bleiben per 1. Januar 2024 unverändert. Beim Sicherheitsfonds wurde der Beitragssatz der Zuschüsse infolge ungünstiger Altersstruktur per 1. Januar 2024 auf 0.13% (Vorjahr: 0.12%) der pro rata koordinierten Löhne nach BVG angepasst.

Eine historische Übersicht der BVG Grenzbeträge seit ihrer Einführung im Jahr 1985 finden Sie hier.


« zur Übersicht
Anmelden