MOTIVIERT BIS AN DIE ÄUSSERSTE FASER.

KOMPLIZIERTE FRAGEN KLÄREN WIR EINFACH

MEHR ERREICHEN DANK VERNETZTEM DENKEN.

Aktuelles

« zur Übersicht

Neue BVG-Reformvorlage – eine Kurzbeurteilung

Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat die neue BVG-Reformvorlage in die Vernehmlassung geschickt (PDF). Nachdem die letzte Reform an der Urne im Herbst 2017 gescheitert ist darf man gespannt sein, wie vorab die Verbände und Fachkreise und später allenfalls das Volk auf die neue BVG-Reformvorlage reagieren werden. Aus unserer Sicht lautet das grobe Fazit:

  1. Eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist sicherlich richtig und wichtig, aber auch mit 6.0% liegt man weiterhin weit weg von allem, was heute für durchschnittliche Schweizer Pensionskassen nachhaltig finanzierbar ist.
  2. Die Aufnahme von mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins BVG durch die Senkung der Eintrittsschwelle ist richtig und wichtig.
  3. Der Rentenzuschuss zur Abfederung der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist ein politischer Kuhhandel, systemfremd und für die zweite Säule und den Grossteil von deren Versicherten eine schlechte Sache. Systematische Umverteilungskomponenten gehören nicht in die zweite Säule.
  4. Viele sehr wichtige Themen, die dringend einer Reform bedürfen fehlen in dieser Reformvorlage. Beispiele dafür sind a) das ordentliche Rücktrittsalter, b) Schutz bei Teilliquidation in Unterdeckung, c) Bindung der Rentner an zugehörige Aktivenbestände, d) Abschaffung/sinnvolle Definition BVG-Mindestzins, e) Interventionsvoraussetzungen Sicherheitsfonds etc.

Bedenkt man zudem, dass heute die meisten Schweizer Pensionskasse ihre Leistungen mehr oder weniger deutlich über das BVG-Minimum angehoben und ihre reglementarischen (umhüllenden) Umwandlungssätze in der Folge gesenkt haben kommen wir zum Schluss, dass der zukünftige Schaden aus dem heutigen BVG wohl geringer ausfallen dürfte als aus einem künftigen BVG mit dem vorgeschlagenen Rentenzuschlag. Den Entwurf der revidierten Gesetzesbestimmungen finden sie hier.

 


« zur Übersicht
Anmelden