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Wegweisender Entscheid des Bundesgerichts zur Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Pensionskasse

Arbeitnehmer haben beim Wechsel der beruflichen Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber ein echtes Mitbestimmungsrecht. Die Kündigung des Anschlussvertrages mit der bisherigen Pensionskasse durch den Arbeitgeber setzt die vorgängige Zustimmung des Personals voraus.

Die wichtigsten Fragen dazu haben wir Ihnen bereits hier beantwortet!

 

Die Medienmitteilung des Bundesgerichts finden Sie hier.


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